Kostenübernahme
Zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2026
Diese Seite erklärt, wie die Kostenfrage geregelt ist, wenn Sie für eine geplante Behandlung in die Türkei reisen. Das türkische Sozialversicherungssystem (SGK) gilt für Sie nicht; entscheidend ist, was Ihre Krankenkasse oder private Versicherung erstattet — und was Sie vorher schriftlich benötigen.
Das türkische System gilt für Sie nicht
SGK ist die türkische Sozialversicherung und erfasst im türkischen System versicherte Personen. Für eine geplante Anreise aus dem Ausland gilt sie nicht, und keine Klinik kann Sie dort anmelden.
Die Behandlung internationaler Patientinnen und Patienten wird daher vor Ort selbst bezahlt; eine Erstattung erfolgt gegebenenfalls anschließend über Ihre Versicherung.
Geplante Auslandsbehandlung: vorher klären, nicht nachher
Eine geplante Behandlung im Ausland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht selbstverständlich erstattet. In der Regel ist eine vorherige Klärung mit der Krankenkasse erforderlich.
Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt: Die Klärung muss vor der Behandlung erfolgen. Ein Antrag im Nachhinein führt meist nicht zum Ziel.
Holen Sie die Auskunft Ihrer Kasse schriftlich ein, bevor Sie buchen. Eine Klinik im Ausland kann Ihnen keine Zusage Ihrer Kasse geben — und sollte das auch nicht andeuten.
Private Krankenversicherung und Reiseversicherung
Bei privaten Versicherungen hängt der Umfang vom konkreten Tarif ab. Prüfen Sie, ob Behandlungen außerhalb Deutschlands überhaupt eingeschlossen sind und ob eine vorherige Genehmigung verlangt wird.
Auslandsreisekrankenversicherungen decken in aller Regel akute Erkrankungen während einer Reise ab — nicht die geplante Behandlung, deretwegen Sie reisen. Das ist einer der häufigsten Irrtümer.
Was Sie von uns anfordern sollten
Einen schriftlichen, aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag mit Benennung des geplanten Eingriffs — keine Pauschalzahl.
Eine klare Aufstellung dessen, was enthalten ist und was nicht, insbesondere im Fall einer Komplikation.
Nach der Behandlung: Operationsbericht, gegebenenfalls Histologiebefund und Entlassungsbrief — möglichst in deutscher Sprache. Ohne diese Unterlagen wird eine Erstattung in der Regel nicht bearbeitet.
Sagen Sie uns vorab, welche Form oder Sprache Ihre Versicherung verlangt, damit die Unterlagen gleich richtig ausgestellt werden.
Fragen an Ihre Kasse oder Versicherung
Ist eine geplante Behandlung im Ausland nach meinem Versicherungsverhältnis erstattungsfähig?
Ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, und wie lange dauert sie?
Wird die Erstattung begrenzt, und auf welcher Grundlage?
Welche Kosten sind ausgeschlossen — Unterkunft, Reise, Begleitperson, Nachsorge?
Was gilt, wenn eine Komplikation eine weitere Behandlung im Ausland erfordert?
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben.
Grenzen dieser Seite
Die Angaben sind allgemeiner Natur. Versicherungsbedingungen und rechtliche Vorgaben ändern sich; verbindlich ist allein die schriftliche Auskunft Ihrer Versicherung.
Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung. Welcher Eingriff medizinisch angezeigt ist, ergibt sich erst nach Untersuchung.